Lachgasverbot??
Wie in unserem letzten Beitrag zum Thema angekündigt, möchten wir jetzt das Ergebnis zu unserer Anfrage der Ratssitzung vom 18.03.2025 vorstellen. Der Bürgermeister bügelte unsere Anfrage ab mit der lapidaren Erklärung: “Ich sehe keinen Handlungsbedarf. Was nützt ein Verbot? Man kann die Droge doch im Internet bestellen. Kontrollmaßnahmen belasten den kommunalen Ordnungsdienst zusätzlich“. Die allgemeine Reaktion der Ratsmitglieder ließe sich mit den Worten Uninformiertheit – Interessenlosigkeit beschreiben. Jedoch ein Zwischenruf meinte: “Eigentlich hat sie recht“.
Hier zwei positive Beispiele zur Problemlösung.
Die Stadt Dortmund hat eine ordnungsbehördliche Anordnung zur Abgabe von Lachgas an Minderjährige am 13.02.2025 erlassen. Unsere Nachbarstadt Bergheim hat bereits eine Kampagne -kein Platz für Lachgas- ins Leben gerufen. Eltern, Jugendliche sollen über Prävention und Risiken aufgeklärt werden. Die Entscheidung soll am 31.03.2025 fallen. Wir sollten auch mal nach Kerpen schauen. Die Stadtverordneten empfahlen einstimmig ein Weitergabeverbot an Minderjährige. Vor allem die anwesenden CDU Vertreter äußerten sich positiv. Sie haben erkannt, dass Lachgas ein fortschreitendes Problem darstellt. Am 08.04.25 wird dort über ein Lachgasverbot entschieden. Kontraproduktiv sei auch die Tatsache, dass die neue Droge weiterhin über die Stadtgrenzen hinaus leicht verfügbar sei. (siehe auch Artikel im Kölner-Stadt-Anzeiger vom 27.03.25)
Sind unsere Kinder und Jugendlichen nicht schützenswert? Schauen wir tatenlos zu und zucken hilflos mit den Schultern? Für die etablierten Parteien, ausgenommen der FDP, und die Verwaltung scheint das die bequemste Lösung zu sein. Die Gestaltung grüner Bänder und Seeufer scheint wichtiger zu sein.