Die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90 Die Grünen haben im NRW Landtag einen Änderungsantrag für das Kommunalwahlrecht, also rechtzeitig vor der Kommunalwahl im nächsten Jahr, gestellt. Bedeutsam ist dabei der gemeinsam gestellte Änderungsantrag zum Änderungsgesetz, der die maßgebliche Gesetzesregelung über die Sitzzuteilung in § 33 KWahlG neu umgestaltet. Die Änderung erfolgt zum Nachteil der kleineren Parteien und Wählergemeinschaften. Die Ergebnisse der Europawahl zeigen auf, warum diese drei Parteien den Antrag eingebracht haben. Da die Antragsteller über die Mehrheit im Landtag verfügen, dürfte das Ergebnis klar sein. Hoffen wir, dass die Wähler*innen aufgeklärt werden und das Kreuz an der richtigen Stelle machen.
Gehen den so genannten Volksparteien in NRW die Felle schwimmen?
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