Keine neuen Kiesgruben in Elsdorf

Keine neuen und keine Erweiterungen bestehender Kiesgruben in Elsdorf

Der Regionalrat der Bezirksregierung Köln wird am 3.5.2024 den zweiten Planentwurf des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe beschließen. Nach diesem Planentwurf wird es auf dem Gebiet der Stadt Elsdorf keine neuen Flächen für den Kiesabbau mehr geben, wie dies noch in dem ersten Planentwurf aus dem Jahr 2020 der Fall war.

Grundlage hierfür war ein bereits am 18.08.2023 gefasster Grundsatzbeschluss des Regionalrates, der u.a. vorsah, dass auf den Flächen der Städte Bergheim, Elsdorf und Kerpen keine neuen Abbaugebiete für Kies, keine Reservegebiete und keine unangemessenen Erweiterungen bestehender Kiesgruben ausgewiesen werden dürfen. Begründet wurde dies mit der Vorbelastung dieser Städte durch den Braunkohleabbau.

Auch die noch im ersten Planentwurf aus dem Jahr 2020 ausgewiesene Kiesgrube zwischen Ahe und Heppendorf ist in dem neuen Planentwurf nicht mehr enthalten. Für ein Teilgebiet dieser geplanten Kiesgrube hatte der Landrat am 8. Februar 2023 einem Unternehmen einen positiven Vorhabenbescheid zukommen lassen, bevor der Grundsatzbeschluss des Regionalrates bekannt war! Das Unternehmen hat jetzt – einen Tag vor Ablauf der Gültigkeit des Vorhabenbescheides – fristgerecht beantragt, aus dem Vorhaben ein konkretes Projekt für eine Erweiterung der bestehenden Kiesgrube zwischen Thorr und Ahe werden zu lassen. Wie dies im Laufe des weiteren Genehmigungsprozesses rechtlich zu beurteilen ist, bleibt abzuwarten.

Die Unterlagen zu dem neuen Planentwurf sind auf der Homepage des Regionalrates unter TOP 6 abrufbar. Ratsinfosystem – SD.NET RIM | Bezirksregierung Köln (ratsinfomanagement.net)

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